6 U 196/96•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-21, 6 U 196/96
Oberlandesgericht Köln, 2002-10-21, 6 U 196/96
6 U 196/96Tribunal supérieur21 oct. 2002
Regest
Es verstößt gleichermaßen gegen § 1 UWG (übertriebenes Anlocken) wie gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO, wenn ein Kosmetikversender für den Fall einer sogenannten ,Testanforderung" in Höhe von mindestens DM 50,--, die binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden kann, nach Wahl der Kundin ein ,Produkt-Geschenk" aus dem übersandten Katalog, dessen regulärerer Kaufpreis bis zu DM 59,-- betragen kann, verspricht und zukommen läßt, das auch im Falle der Rücksendung der ,Testanforderung" behalten werden darf, sofern auf den letztgenannten Sachverhalt nicht eindeutig und unmißverständlich hingewiesen wird.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 196/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-21
Aktenzeichen: 6 U 196/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1021.6U196.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 13, § 1; ZUGABEVO § 1
Leitsätze
Es verstößt gleichermaßen gegen § 1 UWG (übertriebenes Anlocken) wie gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO, wenn ein Kosmetikversender für den Fall einer sogenannten ,Testanforderung" in Höhe von mindestens DM 50,--, die binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden kann, nach Wahl der Kundin ein ,Produkt-Geschenk" aus dem übersandten Katalog, dessen regulärerer Kaufpreis bis zu DM 59,-- betragen kann, verspricht und zukommen läßt, das auch im Falle der Rücksendung der ,Testanforderung" behalten werden darf, sofern auf den letztgenannten Sachverhalt nicht eindeutig und unmißverständlich hingewiesen wird.
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 25. Juni 1996 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 78/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die durch dieses Urteil bestätigte einstweilige Verfügung der Kammer des Landgerichts vom 25. April 1996 - 41 O 78/96 - im Unterlassungsausspruch wie folgt neu gefaßt wird:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zwecks Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000,- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollstrecken an dem Geschäftsführer ihrer Komplementärin, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für Kosmetikartikel:
"1 Produkt-Geschenk Ihrer Wahl als unser Dankeschön, wenn der Wert Ihrer ersten Testanforderung 50,- DM erreicht"
anzubieten und/oder zu bewerben wie nachfolgend wiedergegeben:
pp.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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