Oberlandesgericht Köln, 2004-09-10, 2 Ws 370/04

2 Ws 370/04Tribunal supérieur10 sept. 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 370/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-10

Aktenzeichen: 2 Ws 370/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0910.2WS370.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 464 d; BRAGO § 88

Tenor

Dem Beschwerdeführer werden - unter Verwerfung der sofortigen Beschwerde im übrigen - über die in dem angefochtenen Beschluß festgesetzten Beträge hinaus notwendige Auslagen iHv weiteren 555,50 EUR aus der Staatskasse erstattet.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 4/5 ermäßigt.

Die dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zu 1/5 der Staatskasse auferlegt, während sie im übrigen von ihm selbst zu tragen sind.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.957,01 EUR festgesetzt.

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