16 U 25/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-09-12, 16 U 25/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-09-12, 16 U 25/05
16 U 25/05Tribunal supérieur12 sept. 2005
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 U 25/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-12
Aktenzeichen: 16 U 25/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0912.16U25.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 264/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
a) an die Klägerin 33.864,50 EUR,
b) an den Kläger zu 2. einen Betrag von 18.466,12 EUR,
c) an den Kläger zu 3. ebenfalls einen Betrag von 18.466,12 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.09.2004 zu zahlen.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 3.054,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.09.2004 zu zahlen.
III.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden zu ersetzen, die dieser aus dem Unfallereignis vom 01.08.2001 zukünftig entstehen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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