Oberlandesgericht Köln, 2005-12-09, 1 U 48/05

1 U 48/05Tribunal supérieur9 déc. 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 1 U 48/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-09

Aktenzeichen: 1 U 48/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1209.1U48.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten und Drittwiderkläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.05.2005 - 5 O 52/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte und die Drittwiderkläger zu 45 % als Gesamtschuldner. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 240.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Drittwiderklägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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