Oberlandesgericht Köln, 2006-09-29, 19 U 193/05

19 U 193/05Tribunal supérieur29 sept. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 193/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-29

Aktenzeichen: 19 U 193/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0929.19U193.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.10.2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 46/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.454,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.177,87 € seit dem 01.12.2004, aus weiteren 3.015,00 € seit dem 01.01.2006 und aus weiteren 2.261,25 € seit dem 20.06.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen weiteren materiellen Schaden aus dem Unfallgeschehen vom 14.02.2004 in den Räumlichkeiten der Spielhalle N, Q-Straße 32-34 in B zu zahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼, die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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