Oberlandesgericht Köln, 2007-02-14, 13 U 135/06

13 U 135/06Tribunal supérieur14 févr. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 13 U 135/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-14

Aktenzeichen: 13 U 135/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0214.13U135.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.07.2006 verkündete Urteil der 3. Zi-vilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 471/05 - unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 18.482,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30% und die Beklagte zu 70%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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