Oberlandesgericht Köln, 2007-03-27, 24 U 92/06

24 U 92/06Tribunal supérieur27 mars 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 24 U 92/06 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-27

Aktenzeichen: 24 U 92/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0327.24U92.06.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. März 2006 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 131/05 - abgeändert:

Durch Teilversäumnisurteil wird festgestellt, dass die Beklagte zu 4) als Gesamtschuldnerin mit den Beklagten zu 2) und zu 3) verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu erstatten, der diesem aus der Durchführung des Insolvenzverfahrens 98 IN 124/01 Amtsgericht Bonn entstanden ist und noch entstehen wird.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 2) und zu 3) als Gesamtschuldner mit der durch Teilversäumnisurteil gemäß Ziffer 1 verurteilten Beklagten zu 4) verpflichtet sind, dem Kläger den Schaden zu erstatten, der diesem aus der Durchführung des Insolvenzverfahrens 98 IN 124/01 Amtsgericht Bonn entstanden ist und noch entstehen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten zu 2) bis 4) auferlegt. Die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszuges bleibt dem Landge-richt vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten zu 2) und zu 3) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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