Oberlandesgericht Köln, 2007-07-03, 9 U 51/06

9 U 51/06Tribunal supérieur3 juil. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 9 U 51/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-03

Aktenzeichen: 9 U 51/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0703.9U51.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.12.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 355/05 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.595,92 € nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2005 ab-züglich am 15.12.2005 gezahlter 12.000,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 54 %

der Klägerin und zu 46 % der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Rechtstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.