Oberlandesgericht Köln, 2007-07-23, 16 Wx 25/07

16 Wx 25/07Tribunal supérieur23 juil. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 25/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-23

Aktenzeichen: 16 Wx 25/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0723.16WX25.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 29.12.2006 - 29 T 243/05 – abgeändert und neu gefasst:

Die Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet, die Nutzung der Wohnungen in der G Straße 7 in L im 1. Obergeschoß durch Vermietung an eine private Schülernachhilfe und im 2. Obergeschoß durch Vermietung an eine Zeitarbeitsvermittlung zu unterlassen, bzw. eine solche Nutzung durch Dritte nicht zuzulassen.

Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten sämtlicher Instanzen fallen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin je zur Hälfte zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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