6 U 55/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-09-14, 6 U 55/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-09-14, 6 U 55/06
6 U 55/06Tribunal supérieur14 sept. 2007
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 55/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-14
Aktenzeichen: 6 U 55/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0914.6U55.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.2.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 118/05 - teilweise abgeändert und unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im übrigen die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Klägerin Auskunft über die mit der Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten begehrt (Klageanträge zu 2) und 3).
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin zu 5/25 und die Beklagten zu je 4/25 zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches kann der jeweilige Voll-streckungsschuldner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird zugelassen, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
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