3 U 173/05•Oberlandesgericht Köln, 2009-01-13, 3 U 173/05
Oberlandesgericht Köln, 2009-01-13, 3 U 173/05
3 U 173/05Tribunal supérieur13 janv. 2009
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 3 U 173/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-13
Aktenzeichen: 3 U 173/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0113.3U173.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Einzelrich-ter – vom 6.9.2005 – 5 O 2/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 17.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.5.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Unfallereignis vom 11.12.2001 entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf öffentliche Versicherungsträger übergehen oder übergegangen sind.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstre-ckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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