2 Wx 59/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-12-14, 2 Wx 59/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-12-14, 2 Wx 59/09
2 Wx 59/09Tribunal supérieur14 déc. 2009
Regest
Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung geführt werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 59/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-14
Aktenzeichen: 2 Wx 59/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1214.2WX59.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: GBO §§ 29, 25; BGB §§ 2303 ff.
Leitsätze
Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung geführt werden.
Tenor
Die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 30. Juni 2009 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12. Juni 2009, 6 T 66/09, wird zurückgewiesen.
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