Oberlandesgericht Köln, 2010-11-22, 2 Ws 748/10

2 Ws 748/10Tribunal supérieur22 nov. 2010

Regest

Die Aufhebung einer Aussetzungsentscheidung gem. § 454a Abs. 2 StPO stellt eine neuerliche Prognoseentscheidung auf veränderter Tatsachengrundlage dar; als Aufhebungsgrund kommen daher alle neuen Tatsachen in Betracht, die auf die ursprüngliche Prognoseentscheidung einen ungünstigen Einfluß haben ( hier : Verlust des freien Beschäftigungsverhältnisses).

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 748/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-22

Aktenzeichen: 2 Ws 748/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1122.2WS748.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Aufhebung einer Aussetzungsentscheidung gem. § 454a Abs. 2 StPO stellt eine neuerliche Prognoseentscheidung auf veränderter Tatsachengrundlage dar; als Aufhebungsgrund kommen daher alle neuen Tatsachen in Betracht, die auf die ursprüngliche Prognoseentscheidung einen ungünstigen Einfluß haben ( hier : Verlust des freien Beschäftigungsverhältnisses).

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.