Oberlandesgericht Köln, 2010-11-24, 5 U 160/07

5 U 160/07Tribunal supérieur24 nov. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 160/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: 5 U 160/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1124.5U160.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2007 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 13 O 112/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeän-dert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 92.730,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21.375 € seit dem 12.11.2004, aus weiteren 13.275 € seit dem 23.6.2005, aus weiteren 13.275 € seit dem 1.9.2005, aus weiteren 24.450 € seit dem 30.12.2005 und aus weiteren 16.455,13 € seit dem 5.7.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die in erster Instanz entstandenen Kosten haben der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfah-rens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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