Oberlandesgericht Köln, 2012-02-14, 15 U 116/11

15 U 116/11Tribunal supérieur14 févr. 2012

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 15 U 116/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: 15 U 116/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0214.15U116.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 955/10 – teilweise abgeändert und wird die Klage beschränkt auf den Freistellungsantrag abgewiesen, soweit die Beklagte zur Freistellung von vorgerichtlichen Abmahnkosten in einer den Betrag von 261,74 € übersteigenden Höhe verurteilt worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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