Oberlandesgericht Köln, 2012-07-13, 20 U 46/10

20 U 46/10Tribunal supérieur13 juil. 2012

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 20 U 46/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-13

Aktenzeichen: 20 U 46/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0713.20U46.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2010 ver­kün­dete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen ‑ 9 O 388/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Vertrag über die Krankentagegeldversicherung, Versicherungs-Nr. D-65X.XXX, nicht zum 1. September 2008 beendet ist, sondern über den 13. Mai 2009 fortbesteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 82% und die Beklagte zu 18% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Voll­streckung gegen Sicherheits­leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreck­baren Betrags abwen­den, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Voll­streckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu voll­streckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

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