Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Ws 503/13

2 Ws 503/13Tribunal supérieur30 sept. 2013

Regest

Zur Frage der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme infolge irreführender Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts; hier : Irrtum über die Folgen der Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 111a StPO.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 503/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-30

Aktenzeichen: 2 Ws 503/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.2WS503.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zur Frage der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme infolge irreführender Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts; hier : Irrtum über die Folgen der Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 111a StPO.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Strafverfahren StA K. Az ...durch die Rücknahme der Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts W. vom 06.08.2012 nicht erledigt ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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