Oberlandesgericht Köln, 2014-02-19, 6 U 103/13

6 U 103/13Tribunal supérieur19 févr. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 103/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-19

Aktenzeichen: 6 U 103/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0219.6U103.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.05.2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 3/13 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 100.000 €, im Übrigen für die Beklagte 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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