Oberlandesgericht Köln, 2014-11-21, 20 W 94/13

20 W 94/13Tribunal supérieur21 nov. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 20 W 94/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-21

Aktenzeichen: 20 W 94/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1121.20W94.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 6. November 2013 ‑ 11 O 29/13 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Anwaltskanzlei L & Kollegen in H auch bewilligt, soweit er einen Anspruch auf Erstattung der Gebühr für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen in Höhe von 133,50 € verfolgt.

Die Ratenzahlungsanordnung im angefochtenen Beschluss wird insgesamt aufgehoben; der Kläger hat keine Raten zu zahlen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um die Hälfte ermäßigt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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