Oberlandesgericht Köln, 2014-11-28, 19 U 71/14

19 U 71/14Tribunal supérieur28 nov. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 71/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-28

Aktenzeichen: 19 U 71/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1128.19U71.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Anschlussberufung – das Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.04.2014 – 4 O 500/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.118,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus einem Betrag von 5.085,93 EUR vom 19.12.2013 bis zum 25.02.2014 und aus einem Betrag von 7.118,90 EUR seit dem 26.02.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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