Oberlandesgericht Köln, 2014-12-12, 20 U 133/14

20 U 133/14Tribunal supérieur12 déc. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 20 U 133/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-12

Aktenzeichen: 20 U 133/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1212.20U133.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 18/14 – teilweise abgeändert und unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Teilerledigungserklärung der Parteien in zweiter Instanz insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200, -- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem 8. November 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage – soweit der Rechtsstreit von den Parteien nicht übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist - abgewiesen.

Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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