Oberlandesgericht Köln, 2016-04-01, 6 U 108/15

6 U 108/15Tribunal supérieur1 avr. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 108/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-01

Aktenzeichen: 6 U 108/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0401.6U108.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 3.5.2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 441/14 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in den Tenor zu Ziffer I. nach der der Einleitung „jeweils sofern dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben“ folgenden Einblendung der Anlage K3 die nachfolgend wiedergegebene Anlage K24, mit „und“ verbunden, eingeblendet wird:

(Datei/Grafik nur in Originalentscheidung ersichtlich)

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts – in der vorstehenden Fassung - sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Sicherheit beträgt hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs 20.000 EUR, im Übrigen 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrags.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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