Oberlandesgericht Köln, 2016-07-22, 6 U 182/11

6 U 182/11Tribunal supérieur22 juil. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 182/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-22

Aktenzeichen: 6 U 182/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0722.6U182.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 26. Juli 2011 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 30/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.154,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2010 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

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