15 U 179/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-09-01, 15 U 179/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-09-01, 15 U 179/15
15 U 179/15Tribunal supérieur1 sept. 2016
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 15 U 179/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-01
Aktenzeichen: 15 U 179/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0901.15U179.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten -und der Streithelferin wird das am 07.10.2015 verkündete Teilgrund- und Teilurteil des Landgerichts Köln (2 O 277/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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Der Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in den Jahren 2010 bis 2013 infolge des Unfallereignisses vom 26.06.2010 sowie auf Ersatz der infolge dieses Unfallereignisses außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten der Rechtsanwälte C & Collegen ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Verdienstausfall und - nach Erreichen der Altersgrenze - Rentenausfall aus Anlass des Unfallereignisses vom 26.06.2010 zu erstatten.
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Es wird weiter festgestellt, dass der von der Beklagten zu erstattende Gesamtschaden der Klägerin aus dem Unfallereignis vom 26.06.2010 gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StVG auf einen Höchstbetrag von 5 Mio. € beschränkt ist. Die weitergehende Klage der Klägerin wird zurückgewiesen.
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Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Die Revision wird zugelassen.
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