Oberlandesgericht Köln, 2017-03-16, 15 U 134/16

15 U 134/16Tribunal supérieur16 mars 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 15 U 134/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-16

Aktenzeichen: 15 U 134/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0316.15U134.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.07.2016 (28 O 478/15) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.08.2016 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten in Ziff. 3 und 4 des Tenors der landgerichtlichen Entscheidung dahingehend abgeändert, dass es wie folgt lauten muss: „3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. “

  2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagte zu 83 %

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Unterlassungstenors zu Ziff. 1 der angegriffenen Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 EUR. Im Übrigen können beide Parteien die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.