Oberlandesgericht Köln, 2017-05-19, 6 U 155/16

6 U 155/16Tribunal supérieur19 mai 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 155/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-19

Aktenzeichen: 6 U 155/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0519.6U155.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.08.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 87/16 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 20.000,00 € und im Übrigen für die Beklagte 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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