Oberlandesgericht Köln, 2017-10-13, 6 U 83/17

6 U 83/17Tribunal supérieur13 oct. 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 83/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-13

Aktenzeichen: 6 U 83/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1013.6U83.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Aufhebungsklägers wird das am 23.03.2017 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 107/15 –abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.06.2015 (14 O 107/15) verkündete einstweilige Verfügung wird bezüglich der Person der dortigen Verfügungsbeklagten zu 1) und hiesigen Aufhebungsklägers aufgehoben; die Kostenentscheidung wird wie folgt abgeändert:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsklägerin tragen der Verfügungsbeklagte zu 2) zu 25 % und die Verfügungsklägerin zu 75 %. Die außergerichtlchen Kosten des Verfügungsbeklagten zu 1) trägt die Verfügungsklägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Verfügungsbeklagten zu 2) tragen die Verfügungsklägerin und die Verfügungsbeklagte zu 2) jeweils zu 50 %.

Die Kosten des Aufhebungsverfahrens werden der Aufhebungsbeklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.