Oberlandesgericht Köln, 2018-08-13, 10 U 18/18

10 U 18/18Tribunal supérieur13 août 2018

Regest

Die Berufung eines Klägers, mit dem dieser ein klageabweisendes Urteil in einer Verkehrsunfallsache mit dem Begehren einer Auswechselung der Urteilsgründe angreift (hier: akzeptierter Klageabweisungsgrund inkompatibler Schäden anstatt des vom Landgericht für maßgebend erachteten Vorwurfs eines fingierten Unfalls), ist unzulässig.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 10 U 18/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-13

Aktenzeichen: 10 U 18/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0813.10U18.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

Die Berufung eines Klägers, mit dem dieser ein klageabweisendes Urteil in einer Verkehrsunfallsache mit dem Begehren einer Auswechselung der Urteilsgründe angreift (hier: akzeptierter Klageabweisungsgrund inkompatibler Schäden anstatt des vom Landgericht für maßgebend erachteten Vorwurfs eines fingierten Unfalls), ist unzulässig.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 03.05.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 105/17 – als unzulässig zu verwerfen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird die Berufungsrücknahme angeraten.

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