Oberlandesgericht Köln, 2018-10-11, 5 W 20/18

5 W 20/18Tribunal supérieur11 oct. 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 W 20/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 5 W 20/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1011.5W20.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.08.2018 teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:

„1. …

…

c) Welche Beschwerden (Schmerzen und Funktionseinschränkungen) liegen bei der Antragstellerin aufgrund des nach Ziff. 1. des Beschlusses festgestellten pathologischen Zustandes vor?

  • Leidet die Antragstellerin unter Schmerzen beim Stuhlgang, die kaum auszuhalten sind?

  • Leidet sie unter unkontrolliertem Stuhlgang und Abgang von Winden und kann sie deswegen nur noch eingeschränkt außer Haus soziale Kontakte pflegen oder ihre Kinder betreuen?

  • Ist der Antragstellerin Geschlechtsverkehr nicht mehr möglich?

  • Liegen weitere Beschwerden oder Beeinträchtigungen vor?

  1. …“

Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. A in B für das Beschwerdeverfahren bewilligt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

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