2 X(Not) 3/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-11-06, 2 X(Not) 3/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-11-06, 2 X(Not) 3/18
2 X(Not) 3/18Tribunal supérieur6 nov. 2018
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 2 X(Not) 3/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-06
Aktenzeichen: 2 X(Not) 3/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1106.2X.NOT3.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Tenor
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- Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Disziplinarverfügung der Beklagten vom 01.03.2018 (I W 433 Sdh V) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen den Kläger wird wegen schuldhafter Verletzung der ihm als Notar obliegenden Amtspflichten nach § 14 Abs. 1 S. 1 BNotO eine Geldbuße in Höhe von 750,00 € verhängt.
Wegen des Vorwurf, der Kläger habe durch die anwaltliche Vertretung der Gesellschafter A und B in den von Herrn C angestrengten Zivilverfahren vor dem Landgericht Münster gegen seine fortwirkende Neutralitätspflicht als Notar verstoßen, wird das durch Verfügung des Beklagten vom 12.06.2017 eingeleitete Disziplinarverfahren eingestellt.
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- Die durch die Vorermittlungen entstandenen Kosten und die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/8 und die Beklagte zu 5/8.
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- Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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- Die Berufung wird zugelassen.
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- Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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