Oberlandesgericht Köln, 2018-12-05, 5 U 195/17

5 U 195/17Tribunal supérieur5 déc. 2018

Regest

1. Zur Frage notwendiger neurologischer Untersuchungen im Hinblick auf das Vorliegen einer transitorisch-ischämischen Attacke bei einer Patientin mit Schwächeanfall. 2. Bei einem leichten bis mittleren Schlaganfall (NISSH-Score 4) lässt ein fachärztlicher Standard im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Lysebehandlung nicht feststellen. Wird der insoweit notwendige ärztliche Abwägungsvorgang nicht im einzelnen dokumentiert, lassen sich daraus keine beweisrechtlichen Konsequenzen zugunsten des Patienten herleiten.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 195/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-05

Aktenzeichen: 5 U 195/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1205.5U195.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 611, 823 BGB

Leitsätze

Zur Frage notwendiger neurologischer Untersuchungen im Hinblick auf das Vorliegen einer transitorisch-ischämischen Attacke bei einer Patientin mit Schwächeanfall.

Bei einem leichten bis mittleren Schlaganfall (NISSH-Score 4) lässt ein fachärztlicher Standard im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Lysebehandlung nicht feststellen. Wird der insoweit notwendige ärztliche Abwägungsvorgang nicht im einzelnen dokumentiert, lassen sich daraus keine beweisrechtlichen Konsequenzen zugunsten des Patienten herleiten.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.11.2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 311/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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