Oberlandesgericht Köln, 2019-01-09, 5 U 25/18

5 U 25/18Tribunal supérieur9 janv. 2019

Regest

Die Überwachung einer Ärztin in Weiterbildung bei der selbständigen Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung ist ausreichend gewährleistet, wenn sie durch einen Oberarzt erfolgt, der dem Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 25/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-09

Aktenzeichen: 5 U 25/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0109.5U25.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 630a, 630h, 823 BGB

Leitsätze

Die Überwachung einer Ärztin in Weiterbildung bei der selbständigen Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung ist ausreichend gewährleistet, wenn sie durch einen Oberarzt erfolgt, der dem Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.1.2018 – 9 O 186/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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