Oberlandesgericht Köln, 2019-02-21, 14 U 26/18

14 U 26/18Tribunal supérieur21 févr. 2019

Regest

Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 14 U 26/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-21

Aktenzeichen: 14 U 26/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0221.14U26.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Normen: StVG § 7 Abs. 1

Leitsätze

Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. August 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das vorbezeichnete Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.460,96 € festgesetzt.

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