Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 101/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 6 U 101/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0117.6U101.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.04.2019 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 114/17 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 20.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 20.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.