Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 74/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 1 RVs 74/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0409.1RVS74.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: TKG, §§ 90 Abs. 1 S. 1, 148 Abs. 1 Ziff. 2 a)
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter welchen eine Sendeanlage zum unbemerkten Aufnehmen des Bildes eines anderen "bestimmt" ist.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bonn zurückverwiesen.