Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 13 U 65/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 13 U 65/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0625.13U65.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.05.2019 (2 O 264/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.