Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 171/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-03
Aktenzeichen: 1 RBs 171/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0703.1RBS171.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: §§ 20, 56 GwG, 30 OWiG
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter welchen von einer leichtfertig unterlassenen Mel-dung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ausgegangen werden kann
Tenor
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I. Die Sache wird durch den Rechtsunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.