Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 224/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 1 RBs 224/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0724.1RBS224.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: §§ 318, 354 Abs. 1a StPO
Leitsätze
- Die Entscheidung über die Aussetzungsfrage kann als der Strafbemessung nachgelagerter Entscheidungsteil nicht in Bindung erwachsen, wenn jene angegriffen wird.
2.Zur Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO auf die Aussetzungsfrage.
Tenor
I.Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.
II.Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).
III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.