Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 15 U 119/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-17
Aktenzeichen: 15 U 119/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0817.15U119.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, unter Aufhebung des Termins am 17.12.2020 die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.06.2020 (28 O 46/20) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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2. Die mit der Ladung gesetzte Berufungserwiderungsfrist für den Verfügungskläger ist hiermit hinfällig.
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3. Die Verfügungsbeklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.