Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 18 Kap 1/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 18 Kap 1/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0827.18KAP1.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Es wird Folgendes festgestellt:
aa) für die Anleger (Garant-Kapital) in Höhe von 6% p.a. ab 2006 und
bb) für die Anleger (Dynamik-Kapital) in Höhe von 8%
bereits von Beginn an keinerlei Auszahlungen berücksichtigt werden,
- b. ohne darauf hinzuweisen, dass bei der dem Szenario zugrunde liegenden Berechnung anstelle des in der Prognoserechnung (Seite 28 bis 34 des Verkaufsprospektes) ausgewiesenen Tilgungsverlaufs des Schiffshypothekendarlehens ein vollständig anderer Tilgungsverlauf berücksichtigt wurden, in dem
aa) in den Jahren 2006 bis 2011 anstelle der prognostizierten Tilgung in Höhe von kumuliert TUSD 18.000 eine solche von TUSD 29.070 erfolgt und
bb) in den Jahren 2012 bis 2019 anstelle der vertraglichen Tilgungsraten in Höhe von jährlich USD 4.000.000 (2020: USD 2.000.000) lediglich Tilgungen in Höhe von USD 2.660.000 bzw. in 2020 in Höhe von lediglich USD 1.090.000
vorgesehen wurden.
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- Die Aussage auf Seite 35 „Bei einem Beitritt über die Variante Garant-Kapital ergeben sich durch die gesellschaftsvertraglichen Regelungen bei den dargestellten Alternativszenarien gegenüber dem jeweiligen Basisszenario keine Abweichungen“ ist falsch, da bei der Ermittlung des unmittelbar darunter abgebildeten Szenarios „Benötigte Charterrate zur Deckung aller Kosten und Rückführung des Fremdkapitals“ die Auszahlungen an die Garant-Anleger vollständig gestrichen sind und sich für Garant-Anleger somit erhebliche Abweichungen ergeben.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.