Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 24 Kap 1/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 24 Kap 1/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1008.24KAP1.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Musterfeststellungsanträge zu II. 1. – 15. werden als unbegründet zurückgewiesen.
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Es wird festgestellt, dass die Musterfeststellungsanträge zu I. 1. und 2 . gegenstandslos sind.
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Den Musterklägervertretern wird für das erstinstanzliche Musterverfahren gemäß § 41a RVG eine aus der Landeskasse zu zahlende besondere Gebühr zu einem Gebührensatz von 0,3 nach § 13 Abs. 1 RVG bewilligt.