Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 13 U 231/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 13 U 231/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1216.13U231.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Anschlussberufungen der Kläger und der Berufung des Klägers zu 13) wird die Klage unter Abänderung des am 20. Oktober 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (82 O 11/15) auf die Berufung der Beklagten abgewiesen
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen
Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.
Das Urteil und das Urteil des Landgerichts in der Form, die es durch dieses Urteil erhalten hat, sind ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.