Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 162/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 14 UF 162/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0121.14UF162.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
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- Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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- Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 28.10.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Euskirchen vom 15.10.2020 (Az. 19 F 117/20) wird zurückgewiesen.
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- Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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- Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.