Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 294/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 2 Wx 294/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0210.2WX294.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 23. November 2020 wird der am 12. November 2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth, 8 VI 19/20, dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2020 dem Umsatzsteuersatz von 19 % und die Vergütung des Beteiligten zu 1) ab dem 1. Juli 2020 dem Umsatzsteuersatz von 16 % unterliegt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.