Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 103/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 6 U 103/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0219.6U103.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 2 Nr. 1, 5a Abs. 6
Tenor
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- Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 33 O 138/19 - wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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- Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Unterlassungsansprüche durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 35.000 € leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten..
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- Die Revision wird zugelassen.