Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 8 U 28/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-02
Aktenzeichen: 8 U 28/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1202.8U28.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
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Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 18. April 2020 - 8 O 384/18 – wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 9.224 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. August 2018 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Audi A3 Sportback Attraction 1.8l, Fahrzeug-Ident-Nr. A zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs Audi A3 Sportback Attraction 1.8l, Fahrzeug-Ident-Nr. A im Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 895,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. August 2018 zu zahlen.
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Die Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. August 2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).