Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 7 U 12/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 7 U 12/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1216.7U12.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB § 134, BGB § 280 Abs. 1; BGB § 312b, BGB § 312g; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
Leitsätze
-
Zu den erforderlichen Darlegungen des Bestellers bei Behauptung überhöhter Stundenlohnabrechnungen durch den Unternehmer (Einwand der unwirtschaftlichen Betriebsführung).
-
Zur Wirksamkeit eines Werkvertrages (hier: Abdichtungsarbeiten), wenn dem Meisterzwang unterliegende Arbeiten ohne Vorliegen des Meistertitels vorgenommen werden bzw. ohne Eintragung in die Handwerksrolle und der Beurteilung anhand des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
-
Zum Widerruf eines Werkvertrages (hier: Abdichtungsarbeiten) nach § 312g BGB.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.12.2019 (4 O 77/19) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.475,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.