Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 22 U 316/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 22 U 316/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1222.22U316.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 27.11.2019 (18 O 141/19) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.