Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 168/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 14 UF 168/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0118.14UF168.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 20.10.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 07.09.2021 (39 F 53/20) in Ziffer 2, Absatz 4, des Entscheidungstenors dahingehend abgeändert, dass ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der Beschwerdeführerin (Vers.-Nr. XXXXXXXXX4) nicht stattfindet.
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- Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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- Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.