Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 84/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-02-11
Aktenzeichen: 6 U 84/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0211.6U84.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln
Normen: § 524 ZPO; Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO; § 8 Abs. 2 UWG
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.05.2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 62/20 – wird zurückgewiesen.
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Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 20.05.2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 62/20 – wird als unzulässig verworfen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.